AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der AGB
(1) Falls nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichungen vereinbart sind, gelten für alle Aufträge, Lieferungen und Leistungen die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma B&P Baudienstleistungen UG haftungsbeschränkt Inh Katharina Bornemann und Geschäftsführung Norman Pulver Einkaufsbedingungen des Bestellers bzw. Auftragsgebers haben nur dann Gültigkeit, soweit sie mit den hier vorgelegten allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht in Widerspruch stehen. Die Vereinbarung der allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt auch für alle zukünftigen vertraglichen Beziehungen.
2. Angebot, Zustandekommen des Vertrages
(1) Alle Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich die Firma B&P Baudienstleistungen UG haftungsbeschränkt für max. 1 Monat gebunden. Der Vertrag kommt grundsätzlich erst durch eine schriftliche Angebotsannahme von Seiten des Auftraggebers bzw. die schriftliche Auftragsbestätigung durch die Firma B&P Baudienstleistungen UG haftungsbeschränkt zustande. Für die Inhalte des Vertrages ist die Auftragsbestätigung, oder -soweit eine solche nicht vorliegt- das Angebot maßgebend. Eine Angebotserstellung wird mit 30€ berechnet und wird bei Auftragsbestätigung in der Ausgangsumme verrechnet, sollte dies nicht der Fall sein, sind die Angebotserstellungskosten in voller Höhe, binnen 5 Werktagen zu entrichten.
(2) Zusätzliche Leistungen und nachträgliche Änderungen werden für beide Vertragsparteien nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung verbindlich. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftraggeber und der Firma B&P Baudienstleistungen UG zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
(3) Ausführungsfristen und –Termine sind rechtzeitig zu vereinbaren. Für die Lieferung bzw. den Arbeitsbeginn ist Voraussetzung, dass die Lieferung oder Leistung ungestört erfolgen kann. Die Ausführungsfrist zur Lieferung/ Leistung beginnt erst mit der endgültigen Festlegung aller kaufmännischen und technischen Voraussetzungen für die Ausführung des Auftrags und nicht vor der Beibringung der ggf. vom Auftraggeber zu beschaffenden Genehmigungen.
3. Preise und Fälligkeit
(1) Soweit nichts anderes angegeben, hält sich die Firma B&P Baudienstleistungen UG haftungsbeschränkt an die in ihrem Angebot enthaltenen Preise 1 Monat ab Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von der Firma B&P Baudienstleistungen UG haftungsbeschränkt genannten Preise. Die Leistungen von der Firma B&P Baudienstleistungen UG haftungsbeschränkt sind nicht von der Umsatzsteuer befreit.
(2) Die Firma B&P Baudienstleistungen UG haftungsbeschränkt ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen. Bei Vereinbarung von Abschlagszahlungen ist die erste Abschlagszahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme fällig und zahlbar mit Anlieferung des Materials an der Baustelle. Weitere Abschlagszahlungen erfolgen nach entsprechender konkreter Vereinbarung.
(3) Die Zahlung ist wie folgt zu leisten: a) Beim Werkvertrag erfolgt per Überweisung innerhalb von 5 Tagen nach Abnahme und Rechnungsstellung. Entscheidung obliegt der Firma B&P Baudienstleistungen UG haftungsbeschränkt. Bei längerfristigen Leistungen erfolgen wöchentliche Abschlagzahlungen. Sollten Abschlagrechnungen gestellt werden, erfolgt dies immer am letzten Tag der geleistete Arbeitswoche per Überweisung. b) Bei Kaufverträgen von Baustoffen Barzahlung Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache.
Der Abzug von Skonto bedarf einer schriftlichen vorherigen Vereinbarung. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist die Firma B&P Baudienstleistungen UG haftungsbeschränkt berechtigt, die jeweiligen gesetzlich vorgesehenen Zinsen vom Auftraggeber zu verlangen. Die Geltendmachung höherer Forderungen bleibt hiervon unberührt und zulässig.
4. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber bleiben die gelieferten Waren Eigentum der Firma B&P Baudienstleistungen UG haftungsbeschränkt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers -insbesondere bei Zahlungsverzug- ist die B&P Baudienstleistungen UG haftungsbeschränkt berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Hierzu ist der Firma B&P Baudienstleistungen UG haftungsbeschränkt vom Auftraggeber der Zugang zu ihrem Eigentum zu verschaffen. In der Zurücknahme der Ware liegt jedoch kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Firma B&P Baudienstleistungen UG haftungsbeschränkt hätte diesen ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändung der Ware ist grundsätzlich ein Rücktritt vom Vertrag gegeben. Nach Rücknahme der Ware ist die Firma B&P Baudienstleistungen UG haftungsbeschränkt zur Verwertung befugt. Der sich hieraus ergebende Verwertungserlös ist nach Abzug der entstandenen Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Auftraggebers anzurechnen.
(2) Die Firme B&P Baudienstleistungen UG haftungsbeschränkt ist ferner berechtigt, noch vorgesehene Lieferungen und Leistungen aus allen Aufträgen des Auftraggebers bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher noch offener Forderungen zurückzuhalten oder angemessene Sicherheitsleistungen zu verlangen. Den Ansprüchen der Firma B&P Baudienstleistungen UG haftungsbeschränkt gegenüber ist die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder Aufrechnungen, sowie die Einrede des nicht oder mangelhaft erfüllten Vertrages nur dann zulässig, wenn die Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder von der Firma B&P Baudienstleistungen UG haftungsbeschränkt anerkannt worden sind. Dem Auftraggeber bleibt insoweit die abgesonderte Geltendmachung seiner Rechte freigestellt.
(3) Werden Eigentumsvorbehalte als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an die Firma B&P Baudienstleistungen UG haftungsbeschränkt ab. Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten etwa entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an die Firma B&P Baudienstleistungen UG haftungsbeschränkt ab. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Auftraggeber, steht der Firma B&P Baudienstleistungen UG haftungsbeschränkt das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes zum Wert der übrigen Gegenstände zu.
5. Aufrechnung
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6. Gewährleistung
(1) Der Auftraggeber hat Sachmängel gegenüber der Firma B&P Baudienstleistungen UG haftungsbeschränkt unverzüglich schriftlich zu rügen. Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Gewährleistungsfrist gerügt werden. Offensichtlich ist ein Mangel, der einem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistungen auffällt. Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. Sachmängelansprüche verjähren nach 12 Monaten. Die Frist beginnt mit Abschluss der Arbeiten bzw. Rechnungsstellung.
(2) Zunächst ist der Firma B&P Baudienstleistungen UG haftungsbeschränkt stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren. Wird der Mangel durch die nachträgliche Erfüllung der Firma B&P Baudienstleistungen UG haftungsbeschränkt nicht beseitigt, kann der Auftraggeber die Vergütung der Firma B&P Baudienstleistungen UG haftungsbeschränkt mindern.
Mängelansprüche bestehen nicht:
bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit,
bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit,
bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Abschluss der Arbeiten infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, sowie unsachgemäßer und nicht bestimmungsgemäßer Beanspruchung entstanden sind.
Werden vom Auftraggeber oder von Dritten Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
Bei berechtigten Mängelrügen hat die Firma B&P Baudienstleistungen UG haftungsbeschränkt die Wahl, die mangelhafte Sache nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern.
Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich, schlägt sie fehl oder wird verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Auftraggeber nicht verlangen.
Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Auftraggebers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Auftraggeber kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, deren Berechtigung zweifelsfrei besteht.
Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist die Firma B&P Baudienstleistungen UG haftungsbeschränkt berechtigt, Ersatz für die ihr entstandenen Aufwendungen zu verlangen.
7. Haftung
Sonstige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit sich eine gesetzliche Haftung ergibt, sowie in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für Körperschäden, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer zugesicherten Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, so weit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer zugesicherten Eigenschaft gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Wertgegenstände, die sich im Bereich der Baustelle oder auf den Zugangsweg zur Baustelle befinden, sind vom Auftraggeber in ausreichender Form gegen Verschmutzung oder andere Beschädigungen zu schützen, da die Firma B&P Baudienstleistungen UG haftungsbeschränkt hierfür keine Haftung übernimmt. Bei Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik usw. übernimmt die Firma B&P Baudienstleistungen UG haftungsbeschränkt keine Haftung.
8. Kündigung von Werkverträgen
(1) Unter Beachtung der Regelung in diesen Bedingungen ist der Werkvertrag
entsprechend den gesetzlichen Regelungen des BGB kündbar.
(2) Das Recht der Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. Insbesondere kann jede Partei die Kündigung des Vertrags verlangen, wenn die Durchführung des Vertrages oder des Vertragszweckes derart gestört oder gefährdet ist, dass der kündigenden Partei nicht mehr zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aufrecht zu erhalten.
9. Gerichtsstandsvereinbarung
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten
aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Firma B&P Baudienstleistungen UG haftungsbeschränkt.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich möglichen dem am nächsten kommt, was von den Parteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung gewollt war.